§34 c GewO / §16 MaBV: Prüfungspflicht für Bauträger

Wer gewerbsmäßig Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen oder als Baubetreuer im fremden Namen vorbereitet oder durchführt, hat die Vorschriften der Verordnung über die Pflichten der Makler, Darlehensvermittler, Bauträger und Baubetreuer (MaBV) zu beachten.

Die Einhaltung dieser Vorschriften ist durch eine jährliche Pflichtprüfung nachzuweisen. Der Prüfungsbericht ist spätestens bis zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres bei der zuständigen Erlaubnisbehörde vorzulegen.

Da wir aufgrund zahlreicher Mandate in diesem Bereich über umfassende Erfahrungen und eine entsprechende Routine verfügen, können wir Ihnen die Prüfung nach §16 MaBV kostengünstig anbieten.

Nähere Informationen rund um die MaBV sowie ein individuelles Angebot lassen wir Ihnen bei Interesse gern zukommen.