Prüfungen nach dem EEG

Durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz sollen Betreiber von Anlagen, die Strom aus erneuerbaren Energien erzeugen, gefördert werden. Gemäß §75 EEG müssen die vom Energieversorgungsunternehmen zusammengefassten Endabrechnungen durch einen Wirtschaftsprüfer geprüft werden.

Da wir aufgrund zahlreicher Mandate in diesem Bereich über umfassende Erfahrungen und eine entsprechende Routine verfügen, können wir Ihnen die Prüfung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz kostengünstig anbieten.

Nähere Informationen rund um das Erneuerbare-Energien-Gesetz sowie ein individuelles Angebot lassen wir Ihnen bei Interesse gern zukommen.