Die Unternehmensbewertung kann aus der Ermittlung des Wertes von ganzen Unternehmen oder von Anteilen an Unternehmen bestehen. Durch unsere langjährige Erfahrung beziehen wir die individuellen Faktoren Ihres Unternehmens in die Bewertung mit ein. Dazu gehören auch die Schwerpunkte für Bewertungen kleiner und mittelständischer Unternehmen sowie inhabergeführter Unternehmen.
Zur Bewertung kommen verschiedene Methoden in Betracht. Wir haben uns hierbei auf die Unternehmensbewertung nach IDW S1 (zukunftsbezogen) spezialisiert. Diese wird immer herangezogen, wenn die Bewertung nach dem vereinfachten Ertragswertverfahren (vergangenheitsbezogen) der Finanzverwaltung zu einem offensichtlich unrichtigen Ergebnis führt. Daneben bestimmen wir immer den Substanzwert als unterste Grenze.
Weitere Anlässe einer Unternehmensbewertung nach IDW S1 können unter anderem sein: